Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
Version 1.1 — Stand 30. Oktober 2026
Zwischen dem Kunden (nachfolgend „Verantwortlicher") und
Alexander Zarenko – IT Consulting, Triebelsstraße 4, 52066 Aachen (nachfolgend „Auftragsverarbeiter")
wird gemäß Art. 28 DSGVO Folgendes vereinbart.
1. Gegenstand und Anlass
1.1 Diese Vereinbarung gilt ausschließlich für Diagnosepakete, die der Verantwortliche freiwillig aus seinem EXO Signature Gateway an den Auftragsverarbeiter übermittelt, um eine Supportanfrage bearbeiten zu lassen.
1.2 Sie gilt nicht für den laufenden Betrieb des Gateways. Das Gateway wird in der Umgebung des Verantwortlichen betrieben, durch ihn selbst oder einen von ihm beauftragten Dienstleister; der Auftragsverarbeiter hat auf den dortigen E-Mail-Verkehr keinen Zugriff. Insoweit findet keine Auftragsverarbeitung statt (Ziffer 2.5 der Nutzungsbedingungen für den EXO Signature Hub). Betreibt der Auftragsverarbeiter oder ein von ihm autorisierter Partner das Gateway als Managed Service, gilt dafür ein gesonderter Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
1.3 Sie gilt ebenfalls nicht für Daten, die der Auftragsverarbeiter als eigener Verantwortlicher verarbeitet — etwa Stammdaten des Kundenkontos, Zustimmungsnachweise oder Bestelldaten. Hierfür gilt die Datenschutzerklärung für EXO Signature Gateway und EXO Signature Hub.
2. Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung
2.1 Art der Verarbeitung: Speichern, Auslesen, Auswerten und Löschen der im Diagnosepaket enthaltenen Daten.
2.2 Zweck: ausschließlich die Analyse und Behebung der vom Verantwortlichen geschilderten Störung.
2.3 Dauer: bis zum Abschluss der Bearbeitung der Supportanfrage, längstens 90 Tage ab Eingang des Diagnosepakets. Danach erfolgt die Löschung nach Ziffer 9.
3. Kategorien betroffener Personen und Datenarten
3.1 Betroffene Personen: Beschäftigte des Verantwortlichen sowie deren externe Kommunikationspartner.
3.2 Datenarten. Ein Diagnosepaket kann enthalten:
- Konfigurationsdaten des Gateways; Zugangsdaten und Geheimnisse sind maskiert,
- technische Protokolldateien,
- Statusinformationen zu konfigurierten Postfächern (E-Mail-Adressen, Zertifikatsstatus),
- ein Protokoll der Mailverarbeitung der letzten sieben Tage mit Zeitpunkt, Absenderadresse, Empfängeradressen, Betreffzeile, Nachrichtenkennung, Nachrichtengröße und Verarbeitungsergebnis.
3.3 Nachrichteninhalte und private kryptographische Schlüssel sind nicht enthalten.
3.4 Besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Der Verantwortliche stellt sicher, dass er solche Daten nicht übermittelt. Betreffzeilen können im Einzelfall dennoch schutzwürdige Angaben enthalten; der Verantwortliche prüft dies vor der Übermittlung eigenverantwortlich.
4. Weisungsbindung
4.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Übermittlung eines Diagnosepakets nebst zugehöriger Anfrage gilt als Weisung, die darin enthaltenen Daten zum Zweck nach Ziffer 2.2 zu verarbeiten.
4.2 Weitergehende oder abweichende Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform.
4.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt. Er ist berechtigt, die Ausführung auszusetzen, bis der Verantwortliche die Weisung bestätigt oder ändert.
4.4 Eine Verarbeitung zu eigenen Zwecken — insbesondere zur Produktverbesserung, Statistik oder Werbung — findet nicht statt.
5. Vertraulichkeit
5.1 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit, soweit sie nicht bereits einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Die Verpflichtung wirkt über das Ende der Tätigkeit hinaus.
5.2 Zugriff auf Diagnosepakete erhalten nur Personen, die ihn zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage benötigen.
6. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
6.1 Der Auftragsverarbeiter trifft folgende Maßnahmen:
- Übertragung: Der Upload erfolgt ausschließlich über eine TLS-verschlüsselte Verbindung.
- Zugangskontrolle: Der Zugang zum Hub ist durch Authentifizierung geschützt; administrative Zugänge sind auf den Auftragsverarbeiter beschränkt.
- Zugriffskontrolle: Diagnosepakete sind einem Kundenkonto zugeordnet und nur über dieses sowie durch den Auftragsverarbeiter zugänglich.
- Maskierung: Zugangsdaten und Geheimnisse werden bereits bei der Erzeugung des Pakets im Gateway des Verantwortlichen maskiert und erreichen den Auftragsverarbeiter nicht im Klartext.
- Speicherbegrenzung: automatische Löschung nach Ziffer 2.3.
- Trennungskontrolle: Daten verschiedener Kunden werden getrennt abgelegt.
- Protokollierung: Zugriffe auf Diagnosepakete werden protokolliert.
6.2 Der Auftragsverarbeiter überprüft die Maßnahmen regelmäßig und passt sie dem Stand der Technik an. Änderungen dürfen das Schutzniveau nicht verringern.
7. Unterauftragsverarbeiter
7.1 Der Verantwortliche erteilt eine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung von Unterauftragsverarbeitern nach Art. 28 Abs. 2 Satz 2 DSGVO.
7.2 Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzte Unterauftragsverarbeiter:
| Unternehmen | Leistung | Sitz |
|---|---|---|
| Microsoft Ireland Operations Limited | Öffentliche Erreichbarkeit des Hub (Entra Application Proxy) | Irland; Verarbeitung über EU-Rechenzentren |
7.3 Der Auftragsverarbeiter zeigt beabsichtigte Änderungen mindestens 30 Tage vorher in Textform an. Der Verantwortliche kann innerhalb dieser Frist aus datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs kann der Auftragsverarbeiter die betroffene Leistung einstellen; ein Nachteil entsteht dem Verantwortlichen daraus nicht.
7.4 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter auf ein Schutzniveau, das dieser Vereinbarung entspricht.
8. Drittlandtransfer
8.1 Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR findet nicht statt.
8.2 Sollte sie künftig erforderlich werden, erfolgt sie nur auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien nach Art. 46 DSGVO (insbesondere Standardvertragsklauseln) und wird nach Ziffer 7.3 angezeigt.
9. Löschung und Rückgabe
9.1 Diagnosepakete werden nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht, spätestens nach Ablauf der Frist nach Ziffer 2.3.
9.2 Der Verantwortliche kann jederzeit in Textform die vorzeitige Löschung verlangen. Der Auftragsverarbeiter kommt dem unverzüglich nach; die Bearbeitung der Anfrage kann dadurch unmöglich werden.
9.3 Eine Rückgabe der Daten ist nicht erforderlich, da der Verantwortliche über die Ursprungsdaten im eigenen Gateway verfügt.
9.4 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Solche bestehen für Diagnosepakete nach derzeitigem Stand nicht.
10. Unterstützungspflichten
10.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen mit angemessenen Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten nach Art. 12 bis 23 DSGVO, soweit diese Diagnosepakete betreffen.
10.2 Er unterstützt bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO, insbesondere bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Meldepflichten.
10.3 Meldung von Verletzungen. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, in Textform unter Angabe der bekannten Umstände.
11. Nachweise und Überprüfung
11.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anforderung die zum Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
11.2 Der Verantwortliche kann sich nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten von der Einhaltung überzeugen. Die Überprüfung erfolgt so, dass der Geschäftsbetrieb nicht unangemessen gestört wird und Rechte Dritter gewahrt bleiben.
11.3 Regelmäßig genügt die Vorlage aussagekräftiger Nachweise in Textform. Eine Überprüfung vor Ort kommt nur in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß bestehen.
12. Haftung
12.1 Es gilt Art. 82 DSGVO.
12.2 Im Innenverhältnis gelten ergänzend die Haftungsregelungen der Nutzungsbedingungen für den EXO Signature Hub.
13. Laufzeit und Schlussbestimmungen
13.1 Diese Vereinbarung gilt, solange der Verantwortliche den Supportkanal nutzt oder beim Auftragsverarbeiter Diagnosepakete vorhanden sind.
13.2 Sie endet automatisch mit der Löschung sämtlicher Diagnosepakete des Verantwortlichen.
13.3 Änderungen bedürfen der Textform. Die Zustimmung über die Gateway-Oberfläche genügt.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Aachen, soweit der Verantwortliche Kaufmann ist.
13.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
13.6 Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.
Version 1.1 — 30. Oktober 2026