Zahlungsbedingungen für den Rechnungskauf
Version 1.1 — Stand 31. Oktober 2026
Ergänzend zu den Nutzungsbedingungen für den EXO Signature Hub. Bei Widersprüchen gehen diese Zahlungsbedingungen für Fragen der Zahlungsabwicklung vor.
Anbieter: Alexander Zarenko - IT Consulting, Triebelsstraße 4, 52066 Aachen
Änderungen gegenüber früheren Fassungen
- 1.1 (31. Oktober 2026) — Ziffer 1.2: Der Geltungsbereich umfasst neben Unternehmern ausdrücklich juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, etwa gemeinnützige Vereine.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten, wenn der Anbieter dem Kunden die Zahlung per Rechnung gestattet hat.
1.2 Sie gelten gegenüber Unternehmern i.S.d. § 14 BGB, juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB erfolgt nicht.
2. Antrag und Genehmigung
2.1 Der Kunde kann die Umstellung von Prepaid auf Rechnungsstellung über den Hub beantragen.
2.2 Ein Anspruch auf Gewährung des Rechnungskaufs besteht nicht. Die Entscheidung liegt im freien Ermessen des Anbieters. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.
2.3 Die Genehmigung erfolgt in Textform und wird im Hub hinterlegt. Sie kann mit einem Kreditlimit oder weiteren Auflagen verbunden werden.
2.4 Der Kunde stellt für die Prüfung die erforderlichen Angaben zu Firma, Rechtsform, Registereintrag, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Anschrift und Rechnungsempfänger bereit.
2.5 Bonitätsprüfung. Der Anbieter ist berechtigt, vor und während der Gewährung des Rechnungskaufs Auskünfte bei Wirtschaftsauskunfteien einzuholen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in der Absicherung des Ausfallrisikos. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung für EXO Signature Gateway und EXO Signature Hub unter https://sighub.zarenko.net/datenschutz.
3. Widerruf der Genehmigung
3.1 Der Anbieter kann die Genehmigung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf erfolgt in Textform.
3.2 Ein Widerruf kommt insbesondere in Betracht bei Zahlungsverzug, bei wesentlicher Verschlechterung der Bonität, bei unrichtigen Angaben nach Ziffer 2.4 oder bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
3.3 Mit Wirksamwerden des Widerrufs gilt für künftige Bestellungen wieder das Prepaid-Verfahren. Bereits gestellte Rechnungen bleiben zur Zahlung fällig.
4. Rechnungsstellung
4.1 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich nachträglich über die im Abrechnungszeitraum bezogenen Leistungen.
4.2 Rechnungen werden elektronisch übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu und benennt eine Empfangsadresse. Ein Anspruch auf Papierrechnung besteht nicht.
4.3 Der Kunde hält die Empfangsadresse aktuell und empfangsbereit.
4.4 Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Zugang in Textform zu erheben. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als genehmigt; die Geltendmachung berechtigter Einwendungen nach Fristablauf bleibt unberührt. Auf diese Wirkung wird in der Rechnung gesondert hingewiesen.
5. Zahlungsziel und Verzug
5.1 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig.
5.2 Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters.
5.3 Der Kunde kommt mit Ablauf der Zahlungsfrist nach Ziffer 5.1 ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB); die Frist berechnet sich vom Zugang der Rechnung an nach dem Kalender. Einer gesonderten Mahnung bedarf es nicht; § 286 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.
5.4 Während des Verzugs ist die Forderung mit neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen (§ 288 Abs. 2 BGB).
5.5 Der Anbieter kann eine Verzugspauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz wegen Rechtsverfolgungskosten angerechnet.
5.6 Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6. Leistungsverweigerung und Sperrung
6.1 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen verweigern.
6.2 Der Anbieter kann den Zugang zum Hub sperren, wenn der Kunde mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 14 Tage in Verzug ist und die Sperrung mit einer Frist von mindestens sieben Tagen in Textform angekündigt wurde.
6.3 Die Sperrung des Hub-Zugangs beeinträchtigt den Betrieb des Gateways nicht. Signaturverarbeitung und S/MIME-Signierung laufen weiter. Betroffen sind Zertifikatsbestellungen und der Supportzugang.
6.4 Bereits ausgestellte Zertifikate bleiben gültig. Der Anbieter kann jedoch nach Ziffer 5.5 der Hub-Nutzungsbedingungen deren Sperrung veranlassen, wenn der Verzug länger als 60 Tage andauert und dies mit einer Frist von 14 Tagen angekündigt wurde.
6.5 Die Zahlungspflicht des Kunden für den Zeitraum der Sperrung bleibt bestehen, soweit die Sperrung von ihm zu vertreten ist.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
7.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7.2 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7.3 Der Kunde kann Forderungen gegen den Anbieter nur mit dessen vorheriger Zustimmung abtreten. § 354a HGB bleibt unberührt.
8. Kreditlimit
8.1 Der Anbieter kann ein Kreditlimit festlegen und dieses jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anpassen.
8.2 Bei Erreichen des Limits kann der Anbieter weitere Bestellungen bis zum Ausgleich offener Forderungen ablehnen oder auf Prepaid umstellen.
8.3 Das jeweils geltende Limit wird im Hub angezeigt.
9. Mitteilungspflichten
Der Kunde teilt dem Anbieter unverzüglich in Textform mit:
- Änderungen von Firma, Rechtsform, Anschrift oder Rechnungsempfänger,
- Änderungen der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
10. Änderung dieser Bedingungen
Es gilt Ziffer 13 der Hub-Nutzungsbedingungen entsprechend.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt Ziffer 14 der Hub-Nutzungsbedingungen entsprechend.
11.2 Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen dienen ausschließlich der Information.
Version 1.1 — 31. Oktober 2026